Allgemeine Geschäftsbedingungen




Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotels Bergmühle       


1.   Geltungsbereich   


1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Ferienwohnungen und Bungalows zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels Bergmühle, Inh. Andrea Langhein.  


1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels Bergmühle, Inh. Andrea Langhein. 


2. Vertragsabschluss,- partner,- haftung; Verjährung


2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.  


2.2 Vertragspartner sind das Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.  


2.3 Das Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt. Für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen gilt diese Haftungsbeschränkung nicht.  


2.4 Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.  


2.5 Diese Haftungsbeschränkung gilt zugunsten des Hotels Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, auch bei Verletzungen von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung (§§ 311 II, 241 II BGB) und Schadensersatzansprüchen wegen vom Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, zu vertretender Pflichtverletzung (§ 280 I BGB).  


2.6 Die Beherbergung von Hunden oder anderen Tieren ist im Hotelaufnahmevertrag nicht enthalten. Hierfür ist, wenn die Beherbergung von Hunden gestattet wird, ein gesonderter Vertrag abzuschließen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall, dass die Beherbergung von Hunden oder anderen Tieren gestattet wird, eine zusätzliche Reinigungsgebühr zu zahlen, die grundsätzlich nicht unter 20 € liegt. Die Nutzung der Hotelbetten, Tagesdecken, Bettwäsche, Handtücher, des Hotelzimmerbades und sämtlicher Hoteleinrichtungen von Hunden oder anderen Tieren ist nicht gestattet. Befinden sich Hundehaare oder andere tierische Absonderungen auf dem Bett, etwa weil das Tier auf das Bett gesprungen ist oder dort geschlafen hat, ist der Kunde verpflichtet, die Kosten für sämtliche Matratzen im Hotelzimmer, Tagesdecke, Bettwäschebestandteile, Handtücher und die Kosten für die Reparatur von Hoteleinrichtungen in voller Höhe zu tragen.    

3.   Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung   


3.1 Das Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch des Kunden auf ein bestimmtes Zimmer im Hotel Bergmühle besteht nicht, das Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, kann ein in der Ausstattung ähnliches Zimmer ohne Balkon dem Kunden überlassen.  


3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen des Hotels Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, an Dritte.  


3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.  


3.4 Die Preise können vom Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, ferner in abgemessenem Umfang geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, dem zustimmt.  


3.5 Rechnungen des Hotels Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Das Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, der eines höheren Schadens vorbehalten.  


3.6 Das Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.  


3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, aufrechnen oder mindern. 


3.8 Die in Katalogen, sonstigen Druckschriften oder im Internet veröffentlichen Preise, insbesondere in Buchungsportalen, sind unverbindlich und können von dem Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, jederzeit abgeändert werden.  


4.   Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung), sonstiges   


4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels Bergmühle, Inh. Andrea Langhein,. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht, wenn dem Kunden gegenüber dem Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht.  


4.2 Sofern zwischen dem Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges dem Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. Storniert der Kunde bis zu 30 Tagen vor Anreise sind keine Zahlungen an die Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, zu leisten.  Storniert der Kunde 29-14 Tage vor Anreise sind an das Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, 75% des Beherbergungspreises zu zahlen.  Storniert der Kunde 13-7 Tage vor Anreise sind an das Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, 100% des Beherbergungspreises zu zahlen.    Storniert der Kunde weniger als 7 Tage vor Anreise sind an das Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, 100% des Beherbergungspreises zu zahlen.  


4.3 Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.  


4.4 Dem Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, entstandenen Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.  


4.5 Im Falle von öffentlichen Auflagen, wie z.B. Pandemieauflagen, gelten die Bestimmungen aus 4.2 und 4.4 weiter. Sofern die staatlichen Stellen die Stornierungskosten des Kunden übernehmen, werden sie an den Kunden weitergeleitet. Ausgleichszahlungen staatlicher Stellen an das Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, aufgrund von öffentlichen Auflagen sind nicht an den Kunden weiterzuleiten. 


5.   Rücktritt des Hotels   


5.1 Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.  


5.2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von dem Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.  


5.3 Ferner ist das Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls  -   höhere Gewalt oder andere von dem Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;  -   Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;  -   das Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass die dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich dem Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, zuzurechnen ist;  -   ein Verstoß gegen oben genannten Geltungsbereich Absatz 1.2. vorliegt;  -   Preise in Buchungsportalen aufgrund von Schnittstellenfehlern, fehlerhafter Eingabe in Schnittstellen-Mangerprogrammen (Challenger-Managerprogrammen) erscheinen, die nicht mit den zu Jahresbeginn festgelegten Preisen bei Direktbuchungen zuzüglich 10% übereinstimmen;  


5.4 Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.  5.5 Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.  


6.   Zimmerbereitstellung, - Übergabe und - Rückgabe   


6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.  6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.  


6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.  


7.   Haftung des Hotels   


7.1 Das Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, auftreten, wird das Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.  


7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 6.000,- sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu € 800,-. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von € 2.500,- im Hotelsafe, sofern vorhanden, aufbewahrt werden. Das Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich Anzeige macht (§ 703 BGB).  


7.3 Für die unbeschränkte Haftung des Hotels Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, gelten die gesetzliche Bestimmungen.  


7.4 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsauftrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein,  


7.5 Weckaufträge, sofern sie entgegengenommen sind, werden von dem Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.  7.6 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.   


8.   Schlussbestimmungen   8.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.  


8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels Bergmühle, Inh. Andrea Langhein.  


8.3  Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr Greifswald. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Greifswald.  


8.4 Es gilt deutsches Recht.  


8.5 Diese AGB gehen anderslautenden oder widersprechenden AGB von Reisevermittlern, wie Buchungsportalen, vor. Der Kunde kann sich nicht auf die AGB von Reisevermittlern, wie Buchungsportalen, gegenüber dem Hotel Bergmühle, Inh. Andrea Langhein, berufen. Auch im Verhältnis zu Reisevermittlern, wie Buchungsportalen, gelten im Zweifel allein diese AGB.  


8.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.